Assistent Instructor



Voraussetzungen
  • DIWA Chief Scuba Diver o.ä.
  • Nachweis von mind. 150 Tauchgängen
  • Tauchsportärztliche Untersuchung
  • Eigene Ausrüstung
  • Mindestalter 18 Jahre
Anforderung
  • Mindestens 150 Stunden - ununterbrochene - Tätigkeit als Gruppenleiter auf einer Tauchschule oder gleichartige Ausbildungstätigkeit auf DIWA o.ä. Tauchschulen.
Nachweis
  • Taucherpass, Logbuch, Teilnahme an Kompressorkursen, Teilnahme an einem Tauchtechnik-Seminar, Atemregler Revision und deren Handhabung, hier gelten auch Hersteller Seminare, Pädagogik Seminar. Alle vorgenannten Ausbildungen müssen von der DIWA anerkannt sein. Hochschulseminare werden automatisch anerkannt, wenn es sich dabei um fachspezifische Themen handelt, die dem Berufsbild gleichkommen.

Abschluss-, Prüfbedingungen

Gruppenführung unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung
  1. Tauchausrüstung, Luftvorrat, Tabellen, Zeit usw.
  2. Unterricht in Theorie und Praxis für Taucher 1* und 2**
  3. Unterricht und Handhabung der technischen Ausrüstung für Taucher 1* und 2**
  4. Allgemeines Verhalten der Gruppen nach dem Tauchen. Überwachen und Führen, als auch abschließendeMaterialüberprüfung.
  5. Prüfungen, die nicht bestanden wurden, mit den Teilnehmern besprechen und Fehlerquellen erklären.

Ausbildungskriterien

  1. Theoretische Unterweisung und Prüfungsvorbereitung T1* und T2**. Theorie und Praxis für Anfänger und Fortgeschrittene, Teilnahme am Unterricht beim Tauchlehrer, bis Taucher 3***.
  2. Ausarbeitung oder Korrektur der Prüfungen in der Theorie.
  3. Instandhaltung der Ausrüstung in der Tauchschule, z.B. Automaten Instandsetzung und Überprüfung, etc.
  4. Bootsführung mit Tauchgruppen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, wie Wind, Tauchgebiet, Untergrund, Strömung etc. Demo von seemännischen Knoten und Anwendung.
  5. Betreuung der Taucher, vor und nach dem Tauchen. Versorgung und Unterbringung, Füllzeit, Beschaffung der Ausrüstung und Aufbewahrung der Geräte für Gäste.

Prüfungsberechtigung nach bestandener Prüfung

  • Basic Diver autonom
  • Taucher 1* und 2**, wenn der ausbildende Instructor anwesend ist und die Prüfung zusätzlich bestätigt. Die autonome Abnahme ist nur für den Basic Diver erlaubt. Die Abnahmeberechtigung ist auf 12 befristet, danach ist die OWSI - Prüfung abzulegen. Ausnahmen können nur durch das Präsidium genehmigt werden.

Unsere Leistungen (inklusive)

  • Leistungen wie oben beschrieben
  • Tauchgänge
  • Pflichtabgaben
  • Lehrmaterialnutzung
Kursdauer: 4 - 6 Wochen

Preis: 1000,- € (plus Brevet, ID-Cards und Verbandsgebühren)